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   VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17.TR   

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https://dejure.org/2017,37683
VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17.TR (https://dejure.org/2017,37683)
VG Trier, Entscheidung vom 10.05.2017 - 5 K 1727/17.TR (https://dejure.org/2017,37683)
VG Trier, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 5 K 1727/17.TR (https://dejure.org/2017,37683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • esovgrp.de

    BauNVO § 15,BauNVO § 15 Abs 1,BauNVO § 15 Abs 1 S 2,BImSchG § 3,BImSchG § 3 Abs 1,LBauO § 66,LBauO § 66 Abs 2,LBauO § 66 Abs 2 S 1
    Bauantrag, Bauantragsunterlagen, Baurecht, Immission, Immissionsschutz, Immissionsschutzrecht, LED, LED-Werbeanlage, Licht, Licht-Richtlinie, Lichtimmission, Richtlinie, Rücksichtnahme, Rücksichtnahmegebot, Umwelt, Umwelteinwirkung, Werbeanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer LED-Reklametafel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11

    Baugenehmigung für Videowallanlage am Stadion ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17
    Jedoch können die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" - Licht-Richtlinie - (abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 81. Ergänzungslieferung September 2016) ungeachtet ihres fehlenden quasi-normativen Charakters als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. das nachfolgend durch Abschluss eines Vergleichs im Berufungsverfahren gegenstandslos gewordene Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 - juris).

    Dabei werden insbesondere die Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz wertend berücksichtigt (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17
    Die Reichweite des Rücksichtnahmegebotes hängt davon ab, was den Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalles nach Lage der Dinge jeweils zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17
    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit lassen sich dabei insbesondere die Begriffsbestimmungen des BImSchG heranziehen, in dem das Gebot der Rücksichtnahme eine besondere gesetzliche Ausformung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17
    Jedoch können die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" - Licht-Richtlinie - (abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 81. Ergänzungslieferung September 2016) ungeachtet ihres fehlenden quasi-normativen Charakters als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. das nachfolgend durch Abschluss eines Vergleichs im Berufungsverfahren gegenstandslos gewordene Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 - juris).
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